Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lafrentz Achte Baugesellschaft mbH
Keltenring 7, 83435 Bad Reichenhall.
Stand Januar 2019
I. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge
über die Lieferung von Waren und Leistungen, geschlossen zwischen der Lafrentz Achten Baugesellschaft mbH und Bestellern/ Auftraggebern. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.
II. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend.
2.2 Alle Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Nebenabreden
und mündliche Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind rechtsunwirksam.
2.3 Mit der Bestellung/Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Leistung erwerben zu wollen.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits durch den Kunden erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
2.5 Alle Angaben in unseren Unterlagen, u.a. die Angaben zu den Produkten, werden nach bestem Wissen und Gewissen rbracht.
Sie entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand unserer Kenntnisse, sind frei bleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angebotenen Preise sind bindend. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich die Preise in Euro, ohne
Mehrwertsteuer und sofern nichts anderes vereinbart, einschließlich Verpackung, Verladung und Lieferung frei Bestimmungs-
ort, ausschließlich Entladung. Bei Rechnungslegung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Bei
Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können zusätzliche Lieferkosten anfallen.
3.2 Werden während der Vertragserfüllung Steuern, Zölle, Frachten oder andere Gebühren erhöht, oder neu eingeführt, behalten
wir uns das Recht vor, diese Mehraufwendungen ganz oder teilweise weiter zureichen und den Preis entsprechend
zu erhöhen. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er innerhalb einer Woche ab Datum der
Ankündigung der Preiserhöhung widersprochen hat. Andernfalls gilt der neue Preis als akzeptiert.
3.3 Die Zahlungsmodalitäten werden mit den Kunden gesondert vereinbart. Die Zahlung ist ohne Abzug an uns zu überweisen.
Bei Gewährung von Skonto in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum zu erfolgen Skonto wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
3.4 Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist haben wir das Recht Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
IV. Lieferzeit und Lieferverzögerung
4.1 Die Lieferzeit wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Einhaltung derLieferzeit setzt die rechtzeitige Bereitstellung
aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben durch den Käufer voraus. Auch bei nicht fristgerecht Eingang
einer vereinbarten Anzahlung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Lieferverzögerung zu
vertreten haben.
4.2 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sich abzeichnende
Verzögerungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
4.3 In zumutbarem Umfang sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt.
4.4 Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzögerungen durch andere, mit den Transport betrauten Stellen.
4.5 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn innerhalb der Frist Versandbereitschaft gemeldet und die Ware vor Ablauf der
Lieferfrist sich auf dem Beförderungsweg befindet.
4.6 Treten Ereignisse oder Umstände höhere Gewalt ein, die außerhalb unseres Willen und unserer Einflussmöglichkeit liegen,
die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauernd unmöglich
machen, z.B. kriegerische Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, aber auch Aussperrungen, währungs- und
handelspolitische oder sonstige hoheitlichen Maßnahmen, unverschuldete Rohstoffknappheit beim Lieferanten, haben wir das
Recht die Lieferung um die Dauer der Ereignisse hinauszuschieben. Der Kunde/Auftraggeber ist über Beginn und Beendigung
derartiger Umstände unverzüglich zu informieren. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist durch Umstände höherer Gewalt
verursacht und die Dauer der Umstände übersteigt 3 Monate, kann der Kunde/Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten.
4.7 Bei durch uns zu verantwortender Lieferverzögerung und Nichterfüllung einer neue angemessener Lieferfrist kann der
Kunde/Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
4.8 Sollten wir für Lieferverzögerungen haften müssen, hat der Käufer/Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in
Höhe von 0,5% für jede abgelaufene Verzugswoche, jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungsbetrages der von
Verzug betroffenen Lieferung.
V. Gefahrenübergang
5.1 Unabhängig davon, wer der die Frachtkosten trägt, geht die Gefahr der Beschädigung der Ware und/oder ihres zufälligen
Untergangs mit dem Versand der Ware auf den Käufer über.
5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat erfolgt der Gefahrenübergang mit der
Meldung der Versandbereitschaft.
5.3 Auf Wunsch des Käufers schließen wir auf seine Kosten entsprechende Versicherungen ab.
VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch für die
Erfüllung aller Forderungen des Lieferanten aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
6.2 Der Käufer darf die Ware nicht verarbeiten solange er im Zahlungsverzug ist. Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, erstreckt
sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Unser Miteigentum an der Sache entspricht anteilig unseren
Kaufpreisforderungen. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr tritt der Kunde seine
Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns ab. Der Käufer wird durch uns widerruflich ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen einzuziehen, sofern er seinen gegenüber unsbestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Anderenfalls werden wir dieForderungen selbst einziehen.
6.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Sollte der Zugriff Dritter erfolgen,
hat der Käufer auf unser Eigentum zu verweisen und uns zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte sofort zu informieren.
6.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag
zurückzutreten und die Herausgabder Ware zu verlangen.
VII. Mängelansprüche
7.1 Der Käufer hat die Lieferungen und Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb einer Frist
von 7 Tagen nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen.
7.1 Bei begründeten Beanstandungen der Lieferungen und Leistungen kann der Käufer Ersatzlieferung oder einen entsprechen-
den Ersatzlieferung oder einen entsprechenden Preisnachlass für den Teil der mangelhaften Lieferung verlangen.
7.2
Schwankungen in der Beschaffenheit und Aussehen der Ware, sofern sie
die Gebrauchseigenschaften nicht verändern, be-
gründen keinen Mangel.
7.3
Rücksendungen der Ware an den Lieferanten sind nur nach seiner
ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
VIII. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.2 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertrags-
pflicht. Der Höhe nach ist diese Haftung beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schäden. Dies gilt auch für unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.3
Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, sowie bei uns zu-
rechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.4
Ausgeschlossen sind jegliche
Schadensersatzansprüche auf entgangenen Gewinn,aus Schadensersatzansprüchen Dritter,
sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden.
8.5
Für sämtliche
Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
IX. Schlussbestimmungen
9.1 In Abhängigkeit von den vertraglichen Vereinbarungen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung gesetzlicher und
behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware.
9.2
Die Vertragsparteien sind sich
einig, dass sie alle für die Vertragsdurchführung anwendbaren Rechtsvorgaben und Verordnun-
gen zu beachten haben, u.a. des Wettbewerbsrechts, des Exportkontroll- und Sanktionsrechts und der Anti-Korruptions-
gesetze.
9.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung
9.4
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird unser Geschäfts-
sitz vereinbart.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Wirtschaftlichkeit dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
Lafrentz Achte Baugesellschaft mbH