AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lafrentz Achte Baugesellschaft mbH

Keltenring 7, 83435 Bad Reichenhall.

Stand Januar 2019

 

I.              Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge  über die Lieferung von Waren und Leistungen, geschlossen zwischen der Lafrentz Achten Baugesellschaft mbH und Bestellern/ Auftraggebern. Abweichende,  

        entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Bedingungen werden, selbst bei  Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.2      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.

 

 

 II.            Vertragsabschluss

 

2.1      Unsere Angebote sind frei bleibend.

 

2.2      Alle Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Nebenabreden

           und mündliche Zusagen,  die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind rechtsunwirksam.

 

2.3      Mit der Bestellung/Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Leistung erwerben zu wollen.

 

2.4      Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

        Über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits durch den Kunden erbrachte   Leistungen  werden unverzüglich zurückerstattet.

 

2.5      Alle Angaben in unseren Unterlagen, u.a. die Angaben zu den Produkten, werden nach bestem Wissen und Gewissen rbracht.

           Sie entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand unserer Kenntnisse, sind frei bleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben   vorbehalten.

 

 

 III.           Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1       Die angebotenen Preise sind bindend. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich die Preise in Euro, ohne

            Mehrwertsteuer und sofern nichts anderes vereinbart, einschließlich  Verpackung, Verladung und Lieferung frei Bestimmungs-

            ort, ausschließlich Entladung. Bei Rechnungslegung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Bei

            Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können zusätzliche Lieferkosten anfallen.

 

3.2       Werden während der Vertragserfüllung Steuern, Zölle, Frachten oder andere Gebühren erhöht, oder neu eingeführt, behalten

            wir uns das Recht vor, diese Mehraufwendungen ganz oder teilweise weiter zureichen und den Preis entsprechend

            zu erhöhen. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er innerhalb einer Woche ab Datum der

            Ankündigung der Preiserhöhung widersprochen hat. Andernfalls gilt der neue Preis als akzeptiert.

 

3.3       Die Zahlungsmodalitäten werden mit den Kunden gesondert vereinbart. Die Zahlung ist ohne Abzug an uns zu überweisen.

            Bei Gewährung von Skonto in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach

            Rechnungsdatum  zu erfolgen Skonto wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

 

3.4       Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist haben wir das Recht Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die

            Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer

            unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

 

 

            IV.      Lieferzeit und Lieferverzögerung

 

4.1       Die Lieferzeit wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Einhaltung derLieferzeit setzt die rechtzeitige Bereitstellung

            aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben  durch den Käufer voraus. Auch bei nicht fristgerecht Eingang

            einer vereinbarten Anzahlung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Lieferverzögerung zu

            vertreten haben.

 

4.2       Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sich abzeichnende

            Verzögerungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

 

                     4.3       In zumutbarem Umfang sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt.

 

4.4       Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzögerungen durch andere, mit den Transport betrauten Stellen.

 

4.5       Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn innerhalb der Frist Versandbereitschaft gemeldet und die Ware vor Ablauf der

            Lieferfrist sich  auf dem Beförderungsweg befindet.

 

4.6       Treten Ereignisse oder Umstände höhere Gewalt ein, die außerhalb unseres Willen und unserer Einflussmöglichkeit liegen,  

            die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauernd unmöglich

            machen, z.B. kriegerische Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, aber auch  Aussperrungen, währungs- und

            handelspolitische oder sonstige hoheitlichen Maßnahmen, unverschuldete Rohstoffknappheit beim Lieferanten, haben wir das

            Recht die Lieferung um die Dauer der Ereignisse hinauszuschieben. Der Kunde/Auftraggeber ist über Beginn und Beendigung

            derartiger Umstände unverzüglich zu informieren. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist durch Umstände höherer Gewalt

            verursacht und die Dauer der Umstände übersteigt 3 Monate, kann der Kunde/Auftraggeber  vom Vertrag ganz oder teilweise

            zurücktreten.

 

4.7       Bei durch uns zu verantwortender Lieferverzögerung und Nichterfüllung einer neue angemessener  Lieferfrist kann der

            Kunde/Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

 

4.8       Sollten wir für Lieferverzögerungen haften müssen, hat der Käufer/Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in

            Höhe von 0,5% für jede abgelaufene Verzugswoche, jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungsbetrages  der von

            Verzug betroffenen Lieferung.

 

 

 V.            Gefahrenübergang

 

5.1       Unabhängig davon, wer der die Frachtkosten trägt, geht die Gefahr der Beschädigung der Ware und/oder ihres zufälligen

            Untergangs mit dem Versand der Ware auf den Käufer über.

 

5.2       Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat erfolgt der Gefahrenübergang mit der

            Meldung der Versandbereitschaft.

 

5.3       Auf Wunsch des Käufers schließen wir auf seine Kosten entsprechende Versicherungen ab.

 

 

 VI.          Eigentumsvorbehalt

 

6.1       Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies  gilt auch für die

            Erfüllung aller Forderungen des Lieferanten aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

 

6.2       Der Käufer darf die Ware nicht verarbeiten solange er im Zahlungsverzug ist. Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, erstreckt

            sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Unser Miteigentum an der Sache entspricht anteilig unseren

            Kaufpreisforderungen. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr tritt der Kunde seine

            Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns ab. Der Käufer wird durch uns widerruflich ermächtigt, die an uns

            abgetretenen Forderungen einzuziehen, sofern er seinen gegenüber unsbestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

            Anderenfalls werden wir dieForderungen selbst einziehen.

 

6.3       Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Sollte der Zugriff Dritter erfolgen,

            hat der Käufer auf unser Eigentum zu verweisen und uns zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte sofort zu informieren.

 

6.4       Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag

            zurückzutreten und die Herausgabder Ware zu verlangen.

 

 

  VII.         Mängelansprüche      

 

7.1        Der Käufer hat die Lieferungen und Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Mängel  innerhalb einer Frist

  von 7 Tagen nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen.

 

7.1        Bei begründeten Beanstandungen der Lieferungen und Leistungen kann der Käufer Ersatzlieferung oder einen entsprechen-  

  den Ersatzlieferung oder einen entsprechenden Preisnachlass für den Teil der mangelhaften Lieferung verlangen.

 

7.2        Schwankungen in der Beschaffenheit und Aussehen der Ware, sofern sie die Gebrauchseigenschaften nicht verändern, be-

        gründen keinen Mangel.

 

7.3        Rücksendungen der Ware an den Lieferanten sind nur nach seiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig.  

 

 

  VIII.        Haftung

 

8.1        Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind  ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches

             oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

8.2        Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertrags-

  pflicht. Der Höhe nach ist diese Haftung  beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen

  Schäden. Dies gilt auch für unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.3        Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, sowie bei uns zu-

             rechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

 

8.4        Ausgeschlossen sind jegliche Schadensersatzansprüche auf entgangenen Gewinn,aus Schadensersatzansprüchen Dritter,

  sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden.

 

8.5        Für sämtliche Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

 

  IX.          Schlussbestimmungen

 

9.1        In Abhängigkeit von den vertraglichen Vereinbarungen verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung gesetzlicher und

  behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware.

 

9.2        Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sie alle für die Vertragsdurchführung anwendbaren Rechtsvorgaben und Verordnun-

  gen zu beachten haben, u.a. des Wettbewerbsrechts, des Exportkontroll- und Sanktionsrechts und der Anti-Korruptions-

  gesetze.

 

9.3        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung

 

9.4        Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird unser Geschäfts-

            sitz vereinbart.

 

9.5       Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen         

            ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Wirtschaftlichkeit dem der  

 unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Lafrentz Achte Baugesellschaft mbH